Eintritt frei oder ermäßigt

PRAKTISCHE INFORMATIONEN ÜBER FREIE ODER ERMÄSSIGTE EINTRITTSKARTEN

I. FREIE EINTRITTSKARTEN werden gegen Vorlage entsprechender Dokumente erteilt:

  1. Personen, die mit dem Orden des Weißen Adlers, dem Militärverdienstorden Virtuti Militari, dem Verdienstorden der Republik Polen, der Gloria-Artis-Medaille für kulturelle Verdienste ausgezeichnet wurden,
  2. Angestellten von im staatlichen Museumsregister eingetragenen Museen,
  3. Mitgliedern des Internationalen Museumsrates (ICOM) und Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS),   
  4. Personen mit einer „Karta Polaka” (Polenkarte), 
  5. Kindern bis zum Alter von 7 Jahren, 
  6. Studenten der folgenden Studienrichtungen: Kunstgeschichte und Kunstgeschichte - Europäischer Kultur-Tourismus an der Adam Mickiewicz-Universität in Posen, 
  7. Mitgliedern des Internationalen Vereins der Kunstkritiker AICA, 
  8. Journalisten,
  9. Personen mit Einladungen des Nationalmuseums in Posen,
  10. Personen mit Gästekarten des Nationalmuseums in Posen*
    * je nach Karte wird eine Ermäßigung für Dauerausstellungen oder Spezialausstellungen erteilt

II. ERMÄßIGTE EINTRITTSKARTEN werden gegen Vorlage entsprechender Unterlagen erteilt:

  1. Schülern an Grundschulen, Gymnasien und Kunstschulen, Teilnehmern eines Lehrerstudiums und College, Sozialarbeitern, Studenten und Doktoranten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Schweizerischen Konföderation und der Mitgliedsstaaten der Europäischen Fair-Handels-Organisation (EFTA) – der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsgebietes;
  2. Personen über 65 Jahre, Rentnern, Personen mit Sozialrente sowie auch Behinderten samt Betreuer, die Staatsbürger der Europäischen Union, der Schweizerischen Konföderation oder der Mitgliedsstaaten der Europäischen Fair-Handels-Organisation (EFTA) - der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsgebietes sind;
  3. Lehrern an Grundschulen, Gymnasien und Postgymnasialen Schulen, Lehrern von Ausbildungs- und Bildungseinrichtungen, Erziehern in Betreuungs- und Ausbildungsstellen, des Jugendamtes, in Jugendheimen und Diagnostik- Consultings-Zentren der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Schweizerischen Konföderation oder der Mitgliedsstaaten der Europäischen Fair-Handels-Organisation (EFTA) - der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsgebietes;
  4. Personen mit der Auszeichnung „Verdienste für Denkmalschutzpflege“, der Ehrenauszeichnung „Verdiente Kulturbetreuer“ oder einem Ehrentitel „Verdienste für die Nationalkultur“;
  5. Kombattanten;

Unterlagen, die zu ermäßigten bzw. freien Eintrittskarten im Museum berechtigen, umfassen:

  • Schülerausweis, Studentenausweis, Ausweis der Teilnahme am Doktorstudium, Doktorantenausweis;
  • Rentnerausweis,
  • Behindertenausweis mit Einstufung in eine Behindertengruppe;
  • Dienstausweis;
  • Nachweis der Auszeichnung mit einem Orden oder Medaille;
  • Bescheinigung oder Ausweis über Kriegsteilnahme;
  • Membership Card ICOM und Membership Card ICOMOS;
  • Karta Polaka (Polenkarte);
  • Altersnachweis; 
  • Sonstige Unterlagen zum Nachweis der in Absatz I und II Punkt 1- 5 genannten Berechtigungen zum ermäßigten Eintritt in Museen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Schweizerischen Konföderation oder den Mitgliedsstaaten der Europäischen Fair-Handels-Organisation (EFTA) - Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsgebietes