Besucherordnung des Palastes

Besucherordnung des Nationalmuseums in Posen:

  1. Das Museum ist kameraüberwacht.
  2. Zur Museumsbesichtigung berechtigt eine Eintrittskarte des Nationalmuseums in Posen. Die Eintrittskarte bitte zu Kontrollzwecken während des Gesamten Museumsaufenthalts aufbewahren.
  3. Die Museumskassen werden eine halbe Stunde vor Schließung des Museums geschlossen. Schließung des Museums bedeutet, dass die Besucher zu diesem Zeitpunkt das Museum verlassen haben müssen, mit Berücksichtigung der Zeit für die Abholung von Kleidern und Gegenständen aus der Garderobe.
  4. Bei der Besichtigung sind Anordnungen des Museumspersonals zu beachten.
  5. Die Besucher sind verpflichtet, Mäntel, Rucksäcke, Regenschirme und sonstige große Gegenstände in der Garderobe abzugeben.
  6. Die Garderobe haftet nicht für wertvolle Gegenstände, Dokumente und Geld.
  7. Das Museum nimmt keine Waffen in der Garderobe auf.
  8. Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, sowie Personen, die öffentliche Ordnung stören, werden ohne Rückerstattung der Eintrittspreise die Eintrittskarten und das Recht zur Museumsbesichtigung entzogen.
  9. Regeln für Fotoaufnahmen:
  • Die Besucher können die Ausstellungsobjekte filmen und fotografieren, es sei denn, es besteht ein ausdrückliches Verbot bei bestimmten Objekten.
  • Fotografieren und Filmen im Museum ist ohne Blitz und Stativ erlaubt. Dieses Verbot gilt nicht für Gelegenheitsfilmen in Filialen des NMP in Rogalin, Gołuchów und Śmiełów, nach den Verordnungen des Direktors des Nationalmuseums in Posen Nr. 45/2010 vom 3. August 2010.
  • Das fotografierte und gefilmte Material kann ohne Erlaubnis des Museums veröffentlicht werden.
  1. Auf dem Gelände des Museums ist verboten:
  • Rauchen und Feuernutzung in Museumsgebäuden
  • Einführung und Mitführen von Tieren im Museum ausgenommen von Blindenhunden für betreffende Personen;
  • Kopieren der Ausstellungsstücke ohne Erlaubnis des Museums;
  • Eintritt in Ausstellungsräume für Personen, die Schusswaffen, Elektroschockpistolen, Druckbehälter, sonstige gesundheits- oder lebensgefährdende Gegenstände oder Gegenstände, die das Gut des Museums bedrohen können, mit sich führen;
  • Telefongespräche mittels Mobiltelefonen oder sonstigen Funkgeräten im Bereich von  Ausstellungsobjekten;
  • Laufen über Ausstellungsobjekte und Anfassen dieser;
  • Essen und Trinken in Ausstellungsräumen.
  1. Im Falle von unvorhergesehenen Behinderungen bei der Museumsbesichtigung, Kommunikation oder Lebensgefahr, befolgen Sie bitte bedingungslos die Anweisungen des Museumspersonals.